Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fleet-Hub GmbH für die Servicedienstleistung zur Führerscheinkontrolle und / oder Fahrerunterweisung Fleet-Hub verify

Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich dieser Vereinbarung ist auf die Bundesrepublik Deutschland begrenzt.
Betreut werden die vom Kunden gewünschten Fuhrparkobjekte sowie gegebenenfalls die der Tochterunternehmen und Mehrheitsbeteiligungen.

Fahrerdaten
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Nutzerdaten dem System durch manuelle Eingabe oder vorhandener Importfunktion zugeführt werden. Die Richtigkeit der eingegebenen Daten ist die Verantwortung des Kunden.

Ansprechpartner
Der Kunde und benennt mindestens eine Verantwortliche Person im Rahmen der Registrierung, die für die Einhaltung der Regelungen dieses Vertrages durch das eigene Unternehmen zuständig ist.

Gewählte Dienstleistungen und Preise
Der aktuelle Dienstleistungsumfang sowie die gültigen Preise gehen stets aus dem vom Kunden online abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag hervor.
Fleet-Hub ist berechtigt, in angemessenem Abstand die im Vertrag vereinbarten Konditionen aufgrund veränderter Marktbedingungen und/oder gestiegener Kosten mit Wirkung für den gesamten Bestand des Kunden anzupassen. Die Anpassung darf erstmalig nach 24 Monaten erfolgen. Die neuen Konditionen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und erst wirksam, wenn der Kunde diesem zugestimmt hat. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung keine schriftliche Einwendung dagegen erhebt.

Laufzeit
Beginn der Zusammenarbeit ist im Dienstleistungsvertrag beschrieben. Der Vertrag ist stets auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann stets zum Quartalsende mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

Rechnungsstellung
Die monatlichen Entgelte für die regelmäßigen Dienstleistungen gemäß Dienstleistungsvertrag werden am Monatsanfang in Rechnung gestellt. Abgerechnet wird jeweils ein voller Monatsbetrag für alle am Monatsanfang aktiven Nutzer.
Auch für alle Nutzer, die im Laufe eines Kalendermonats neu in die Betreuung mit aufgenommen werden, wird für den ersten Monat jeweils ein voller Monatsbetrag fällig, der spätestens am darauffolgenden Monatsanfang abgerechnet wird.
Sollte der Kunde ein pauschales Dienstleistungspaket gebucht haben, welches nicht anhand einzelner Nutzer abgerechnet wird, erhält er stets zum Monatsanfang die jeweilige Monatsrechnung für die abgeschlossene Pauschale.
Der Kunde leistet sämtliche Zahlungen per Banküberweisung oder erlässt ein entsprechendes Sepa-Mandat zu Gunsten von Fleet-Hub.
Fleet-Hub stellt dem Kunden jede Rechnung prinzipiell als digitale Rechnung zur Verfügung. Auf Wunsch des Kunden werden die Rechnungsdaten zusätzlich in Papierform bereitgestellt. Die Kosten für die Bereitstellung trägt der Kunde.

Außerordentliche Kündigung des Servicevertrages
Den Parteien bleibt es bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unbenommen, diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien eine wesentliche vertragliche Verpflichtung trotz Abmahnung nicht ordnungsgemäß erfüllt oder der Kunde mit einer berechtigten Forderung von Fleet-Hub für mehr als 30 Tage in Verzug gerät und trotz schriftlicher Nachfristsetzung nicht leistet.

Folgen bei Vertragsbeendigung
Fleet-Hub wird die vom Kunden bereitgestellten Daten zum Vertragsende (Stichtag Vertragsende) unwiderruflich löschen.

Haftung
Auf Schadensersatz haftet Fleet-Hub nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Bei Pflichtverletzungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – hat Fleet-Hub im Rahmen der Verschuldenshaftung Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) haftet Fleet-Hub bei einfacher Fahrlässigkeit nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Fleet-Hub nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen.
Ansprüche gegen Fleet-Hub können nur binnen Jahresfrist nach Kenntnisnahme von dem schädigenden Ereignis, längstens jedoch bis zu sechs (6) Monate nach Beendigung der Tätigkeit von Fleet-Hub, vom Kunden geltend gemacht werden. Der Kenntnis steht das Kennenmüssen gleich.

Vertraulichkeitsvereinbarung
Die Parteien werden alle Informationen, die sie aus der Geschäftsbeziehung von der jeweils anderen Partei erhalten, die auf dieser Vereinbarung basieren, vertraulich behandeln.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt über die Vertragslaufzeit hinaus. Sie endet 2 Jahre nach Beendigung aller Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, die auf dieser Vereinbarung basieren.

Datenschutz
Fleet-Hub wird bei der Ausführung der Aufträge die jeweils geltenden Datenschutzvorschriften nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. Art. 28 DS-GVO und ihre Einhaltung laufend überwachen.

Subunternehmer, Vertragsübertragung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Fleet-Hub zum Zwecke der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen Subunternehmer einsetzt.
Bei der Beauftragung von Subunternehmen hat FLEET-HUB die jeweiligen Subunternehmer auf die Einhaltung der gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen sowie dieser Vertragsbestimmungen zu verpflichten.

Rechtswahl, Gerichtsstand
Für diesen Vertrag und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist München. Der Fleet-Hub steht es jedoch frei, stattdessen auch das für den Geschäftssitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.

Preisgleitklausel für größere Stückzahlen
Geltungsbereich: Diese Preisgleitklausel gilt für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen des Vertrags zwischen dem Kunden und Fleet-Hub verify erbracht werden.
Preisstaffelung: Die Preise für die Produkte oder Dienstleistungen richten sich nach der jeweils bestellten Stückzahl. Es wird eine Staffelung in mehreren Preisstufen vorgenommen, die wie folgt festgelegt ist:
Automatische Anwendung: Der Kunde akzeptiert, dass die Preise automatisch entsprechend der tatsächlich bestellten Stückzahl angepasst werden, sofern die Stückzahl des vom Kunden gebuchten Paketes überschritten werden.
Benachrichtigung über Änderungen: Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Preisstaffelung zu überarbeiten und die Schwellenwerte anzupassen. Der Kunde wird über derartige Änderungen im Voraus schriftlich informiert.

Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel, Inkrafttreten
Die Bedingungen, Grundlagen und Vereinbarungen dieses Vertrags gelten auch für alle Zusatz-, Änderungs- und/oder Ersatzaufträge bzw. -verträge der Parteien im Zusammenhang mit diesem Servicevertrag.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen in diesem Vertrag bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Die PARTEIEN verpflichten sich, in diesem Fall eine wirksame Regelung zu treffen, die dem Vertragszweck und dem wirtschaftlich angestrebten Ergebnis am nächsten kommt; gleiches gilt für Regelungslücken.